Für die aus der Gefährdungshaftung entstehenden Risiken, sollte jeder Halter eine Haftpflicht für sein Tier abschließen:
Eine allgemeine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden durch Kleintieren und Katzen auf.
Hunden und größere Tieren müssen gesondert durch eine Tierhalterhaftpflichtversicherungen versichert werden.
Tierhalterhaftpflichtversicherungen sind sehr unterschiedlich ausgelegt. Ausschlaggebend ist die Deckungssumme, die Tierart, eine bereits vorhandene Privathaftpflicht. Besonders schwer und teuer ist die Versicherung von Kampfhunden. In vielen Bundesländern ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung für jedoch Hundehalter Pflicht.
Lassen Sie sich über den Versicherungsschutz eines Tieres aufklären, z.B. über den Hund das Freundes, mit dem sie spazieren gehen.
Die Versicherung übernimmt nur durch das Tier zugefügte Schäden an Dritten. Der Tierhüter und mit ihm im Haushalt lebende Personen und Personen, die die zeitweise Pflege des Tieres übernommen haben, sind nicht in die Haftung eingeschlossen.
Ein Rechtsanwalt kann Sie bei der Ausarbeitung einer individuell auf Ihr Tier abgestimmten Tierhalterhaftpflichtversicherungen beraten. >> Kontakt